Sie benötigen ein Kostenvoranschlag? Wir bieten Ihnen schnelle, unkomplizierte und professionelle Hilfe!
Der Kostenvoranschlag liefert genau wie das Kfz-Gutachten eine Aussage über den Schaden an Ihrem Fahrzeug und ist demnach im Schadenfall unerlässlich.
Allerdings umfasst er nicht alle für die Regulierung notwendigen Punkte. Versicherungen versuchen deswegen oft auf den kostengünstiger und weniger aussagekräftige Kostenvoranschlag zu drängen. Die Unterschiede zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten erläutern wir Ihnen gerne in folgender Tabelle. Der Kostenvoranschlag wird in der Regel bei Schäden unterhalb von 1.000€ erstellt. Allerdings sind heutzutage selbst kleine Schäden aufgrund von Faktoren wie Stundenverrechnungssätze, Lacksorten oder Ersatzteilpreisen schnell über diesem Betrag.
Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten.
Der Kostenvoranschlag ist also lediglich eine Schadenkalkulation ohne Beweissicherung in Form von Lichtbildern, ohne Berücksichtigung von Vor- oder Altschäden. Auch eine Wertminderung wird hier nicht ausgewiesen. Gerade diese ist bei jüngeren Fahrzeugen und Leasingfahrzeugen nicht zu verachten und macht einen Großteil des Schadens aus.
Ob Ihr Schaden unterhalb 1.000€ liegt und Sie einen Kostenvoranschlag erstellen können, können Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Online-Schadencheck herausfinden. Senden Sie uns dazu ganz bequem aussagekräftige Schadenfotos Ihre Kfz-Schadens. Wir prüfen Ihren Kfz-Schaden und teilen Ihnen noch am gleichen Tag mit und geben Ihnen eine unverbindliche Schadenschätzung.
Hinweis: Im unverschuldeten Kfz-Unfall ist die Begutachtung für Sie kostenlos.
Egal ob Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten. Sie haben das Recht auf die Begutachtung durch einen neutralen und unabhängigen Gutachter. Nutzen Sie diese und melden sich kostenlos und unverbindlich bei uns.
Sind Sie in einen Straßenverkehrsunfall verwickelt worden? Jetzt ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und teure Fehler zu vermeiden. Die Versicherung versucht schnell eine kostengünstige Reparatur Ihres Fahrzeuges anzubieten. Doch hier ist Vorsicht geboten! Lassen Sie sich nicht auf die Unfallsteuerung des Versicherers ein, sondern nehmen die Regulierung in wenigen Schritten in die Eigene Hand. Hier lernen Sie wie Sie das leicht und bequem von Zuhause in wenigen Minuten erledigen können.
Wer ist Schuld am Autounfall. Die Schuldfrage bestimmt maßgeblich den Regulierungsweg der Sie zum optimalen Ergebnis führt.
Eigenverschulden
Sind Sie selbst Schuld am Unfall sind Einzelheiten zu beachten die wir Ihnen am besten am Telefon erklären können.
Fremdverschulden
Sind Sie jedoch nicht Schuld am Unfall können Sie die Regulierung des Unfallschadens selbst und kostenfrei in die eigene Hand nehmen. So zum Beispiel wenn:
Nun werden Ihnen sämtliche entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sie können also auch einen Mietwagen einen Nutzungsausfall oder eine Unkostenpauschale beantragen. Auch ein merkantiler Minderwert kann in den meisten Fällen geltend gemacht werden!
Wer erstellt Kostenvoranschläge?
Kostenvoranschläge werden entweder von Werkstätten direkt oder von qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Ein Kostenvoranschlag der für die Regulierung verwendet wird enthält unter anderem die folgenden Informationen:
Der Versicherer des Unfallverursachers hat nun eine Reparatur des Schadens gemäß dem Kostenvoranschlag zu bezahlen. Alternativ können Sie sich den Schaden auch fiktiv ausbezahlen lassen. Das bedeutet, dass Sie die Netto-Schadenhöhe erstattet bekommen. Ob Sie das Fahrzeug nun reparieren oder nicht liegt in Ihrer Hand.
Sollte sich im Laufe der Reparatur herausstellen, dass der Kostenvoranschlag durch eine Ausweitung des Schadens nicht mehr eingehalten werden kann wird in der Regel ein Nachtrag erstellt und Sie werden von der Werkstatt informiert. Sofern dieser Nachtrag den Wert des Fahrzeuges nicht übersteigt stellt dies kein Problem dar und die Reparatur wird weiter durchgeführt.
Doch woher bekommen Sie einen ordentlichen Kostenvoranschlag der von der Versicherung akzeptiert wird und eine faire Abwicklung garantiert. Doch wer erstellt solche Kostenvoranschläge? Und was kostet ein Kostenvoranschlag?
In der Regel wird von den meisten Werkstätten ein Betrag von rund 100€ oder ca. 10% der ermittelten Schadenhöhe für den Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Hier müssen Sie also in Vorkasse treten oder oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen, da dies nicht zum täglichen Geschäft der Werkstatt gehört. Die Gebühren des Kostenvoranschlags bekommen Sie zwar über die Versicherung zurückerstattet, jedoch ist dies oft mit Korrespondenz und weiterer Wartezeit verbunden.
Kostenvoranschlag des Gutachters
Einfacher haben Sie es hier mit einem Kostenvoranschlag eines Kfz-Sachverständigen. Über eine Abtretungserklärung kann dieser die Gebühr direkt mit der Versicherung abrechnen. So bleibt der Kostenvoranschlag für Sie von Anfang an kostenfrei. Markengebundene Stundenverrechnungssätze, Arbeitswerte des Herstellers und die Verwendung von Original Ersatzteilen. Wir erstellen Ihren Kostenvoranschlag nach einem Straßenverkehrsunfall.
Kostenfrei für Sie als Geschädigten und innerhalb kürzester Zeit erstellt. Kein Vorkasse, keine Wartezeit.
Jetzt liegt es in Ihrer Hand – Auszahlen lassen oder Reparieren
Auszahlen:
Bei kleineren Schäden oder auch älteren Fahrzeugen „lohnt“ es sich oft nicht mehr den Schaden zu reparieren. Das vor allem dann, wenn es sich nur um einen kosmetischen Mangel handelt, also ein Kratzer oder eine Delle. Ebenso auch dann, wenn der Schaden nicht ugs. „TÜV-Relevant“ also bei der Hauptuntersuchung nach §29 zu einem erheblichen Mangel führt.
Wenn Sie sich für die sogenannte fiktive Abrechnung also das Auszahlen des theoretischen Schadens entscheiden, wird Ihnen die Schadensumme exklusive der Mehrwertsteuer bezahlt. Die Versicherungen versuchen hier auch oftmals weitere Kürzungen vorzunehmen im Einzelfall zu prüfen sind. Oftmals werden hier pauschal Kürzungen vorgenommen gegen die Sie sich erfolgreich wehren können. Sollten Sie einen Kürzungsbericht der Versicherer bekommen haben, können wir Sie gerne beraten. Verweise auf Werkstattalternativen oder die Kürzung von Position wie eine Verbringung zur Lackierung oder Ersatzteilaufschläge sind nur in Einzelfällen rechtens.
Reparieren:
Sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug reparieren wollen haben Sie im fremdverschuldeten Unfall das Recht auf eine freie Werkstattwahl. Sie müssen also nicht wie es Ihnen die Versicherung anbietet in einer Partnerwerkstatt der Versicherung. Das Recht auf die Reparatur in der Markenwerkstatt ist Ihr gutes Recht. Gerade bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs wird eine ordentliche sach- und fachgerechte Reparatur erwartet. Die Reparatur in einer Partnerwerkstatt wird oft als Mangel angesehen der zu einem Kaufpreisabschlag führt.
Egal für was Sie sich entscheiden, Reparatur oder Abrechnen, für beides benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der den Schaden an Ihrem Auto beziffert.
Kostenvoranschlag | Kurzgutachten | Schadengutachten | |
---|---|---|---|
Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt | ✓ | ✓ | ✓ |
Beweissicherung und Bilddokumentation | X | ✓ | ✓ |
Auflistung der Serienausstattung | X | ✓ | ✓ |
Auflistung der Sonderausstattung | X | ✓ | ✓ |
Berücksichtigung von Vorschäden | X | X | ✓ |
Bezifferung einer Wertminderung | X | X | ✓ |
Nutzungsausfallgruppierung | X | X | ✓ |
Prüfung auf Verkehrssicherheit | X | X | ✓ |
Reparaturausweitung abgedeckt / Reparaturbegleitung | X | X | ✓ |
Beweissicherung im Streitfall | X | X | ✓ |
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Sascha Frieß – Kfz-Sachverständiger