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    Sie benötigen ein Kostenvoranschlag? Wir bieten Ihnen schnelle, unkomplizierte und professionelle Hilfe!

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag im Straßenverkehrsunfall

Der Kostenvoranschlag liefert genau wie das Kfz-Gutachten eine Aussage über den Schaden an Ihrem Fahrzeug und ist demnach im Schadenfall unerlässlich.

Allerdings umfasst er nicht alle für die Regulierung notwendigen Punkte. Versicherungen versuchen deswegen oft auf den kostengünstiger und weniger aussagekräftige Kostenvoranschlag zu drängen. Die Unterschiede zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten erläutern wir Ihnen gerne in folgender Tabelle. Der Kostenvoranschlag wird in der Regel bei Schäden unterhalb von 1.000€ erstellt. Allerdings sind heutzutage selbst kleine Schäden aufgrund von Faktoren wie Stundenverrechnungssätze, Lacksorten oder Ersatzteilpreisen schnell über diesem Betrag.

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten. 

Der Kostenvoranschlag ist also lediglich eine Schadenkalkulation ohne Beweissicherung in Form von Lichtbildern, ohne Berücksichtigung von Vor- oder Altschäden. Auch eine Wertminderung wird hier nicht ausgewiesen. Gerade diese ist bei jüngeren Fahrzeugen und Leasingfahrzeugen nicht zu verachten und macht einen Großteil des Schadens aus.

Ob Ihr Schaden unterhalb 1.000€ liegt und Sie einen Kostenvoranschlag erstellen können, können Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Online-Schadencheck herausfinden. Senden Sie uns dazu ganz bequem aussagekräftige Schadenfotos Ihre Kfz-Schadens. Wir prüfen Ihren Kfz-Schaden und teilen Ihnen noch am gleichen Tag mit und geben Ihnen eine unverbindliche Schadenschätzung.

Hinweis: Im unverschuldeten Kfz-Unfall ist die Begutachtung für Sie kostenlos.

Egal ob Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten. Sie haben das Recht auf die Begutachtung durch einen neutralen und unabhängigen Gutachter. Nutzen Sie diese und melden sich kostenlos und unverbindlich bei uns.

Was tun nach einem Unfall?

Sind Sie in einen Straßenverkehrsunfall verwickelt worden? Jetzt ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und teure Fehler zu vermeiden. Die Versicherung versucht schnell eine kostengünstige Reparatur Ihres Fahrzeuges anzubieten. Doch hier ist Vorsicht geboten! Lassen Sie sich nicht auf die Unfallsteuerung des Versicherers ein, sondern nehmen die Regulierung in wenigen Schritten in die Eigene Hand. Hier lernen Sie wie Sie das leicht und bequem von Zuhause in wenigen Minuten erledigen können.

Schritt 1: Schuldfrage klären

Wer ist Schuld am Autounfall. Die Schuldfrage bestimmt maßgeblich den Regulierungsweg der Sie zum optimalen Ergebnis führt.

Eigenverschulden

Sind Sie selbst Schuld am Unfall sind Einzelheiten zu beachten die wir Ihnen am besten am Telefon erklären können.

Fremdverschulden

Sind Sie jedoch nicht Schuld am Unfall können Sie die Regulierung des Unfallschadens selbst und kostenfrei in die eigene Hand nehmen. So zum Beispiel wenn:

  • Ihr Fahrzeug geparkt war (Parkrempler)
  • Ihnen die Vorfahrt genommen wurde
  • Auf Ihr stehendes Fahrzeug aufgefahren wurde (*in den meisten Fällen)
  • Die Polizei hat Sie als Geschädigten erklärt 

Nun werden Ihnen sämtliche entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Sie können also auch einen Mietwagen einen Nutzungsausfall oder eine Unkostenpauschale beantragen. Auch ein merkantiler Minderwert kann in den meisten Fällen geltend gemacht werden!

Schritt 2: Kostenvoranschlag erstellen lassen

Wer erstellt Kostenvoranschläge?

Kostenvoranschläge werden entweder von Werkstätten direkt oder von qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Ein Kostenvoranschlag der für die Regulierung verwendet wird enthält unter anderem die folgenden Informationen:

 

  • Beschreibung der Arbeitsschritte für eine sach- und fachgerechte Reparatur
  • Die Arbeitszeiten und Arbeitskosten
  • Ersatzteilnummern und Ersatzteilpreise
  • Sonderausstattungen des Fahrzeuges (durch Abfrage der Fahrgestellnummer)
  • Gültigkeitszeitraum

 

Der Versicherer des Unfallverursachers hat nun eine Reparatur des Schadens gemäß dem Kostenvoranschlag zu bezahlen. Alternativ können Sie sich den Schaden auch fiktiv ausbezahlen lassen. Das bedeutet, dass Sie die Netto-Schadenhöhe erstattet bekommen. Ob Sie das Fahrzeug nun reparieren oder nicht liegt in Ihrer Hand.

Sollte sich im Laufe der Reparatur herausstellen, dass der Kostenvoranschlag durch eine Ausweitung des Schadens nicht mehr eingehalten werden kann wird in der Regel ein Nachtrag erstellt und Sie werden von der Werkstatt informiert. Sofern dieser Nachtrag den Wert des Fahrzeuges nicht übersteigt stellt dies kein Problem dar und die Reparatur wird weiter durchgeführt.

 

Doch woher bekommen Sie einen ordentlichen Kostenvoranschlag der von der Versicherung akzeptiert wird und eine faire Abwicklung garantiert. Doch wer erstellt solche Kostenvoranschläge? Und was kostet ein Kostenvoranschlag?

In der Regel wird von den meisten Werkstätten ein Betrag von rund 100€ oder ca. 10% der ermittelten Schadenhöhe für den Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Hier müssen Sie also in Vorkasse treten oder oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen, da dies nicht zum täglichen Geschäft der Werkstatt gehört. Die Gebühren des Kostenvoranschlags bekommen Sie zwar über die Versicherung zurückerstattet, jedoch ist dies oft mit Korrespondenz und weiterer Wartezeit verbunden.

 

Kostenvoranschlag des Gutachters 

Einfacher haben Sie es hier mit einem Kostenvoranschlag eines Kfz-Sachverständigen. Über eine Abtretungserklärung kann dieser die Gebühr direkt mit der Versicherung abrechnen. So bleibt der Kostenvoranschlag für Sie von Anfang an kostenfrei. Markengebundene Stundenverrechnungssätze, Arbeitswerte des Herstellers und die Verwendung von Original Ersatzteilen. Wir erstellen Ihren Kostenvoranschlag nach einem Straßenverkehrsunfall. 

Kostenfrei für Sie als Geschädigten und innerhalb kürzester Zeit erstellt. Kein Vorkasse, keine Wartezeit.

 

Schritt 3: Welche Möglichkeiten habe ich mit einem Kostenvoranschlag?

Jetzt liegt es in Ihrer Hand – Auszahlen lassen oder Reparieren

Auszahlen:

Bei kleineren Schäden oder auch älteren Fahrzeugen „lohnt“ es sich oft nicht mehr den Schaden zu reparieren. Das vor allem dann, wenn es sich nur um einen kosmetischen Mangel handelt, also ein Kratzer oder eine Delle. Ebenso auch dann, wenn der Schaden nicht ugs. „TÜV-Relevant“ also bei der Hauptuntersuchung nach §29 zu einem erheblichen Mangel führt.

Wenn Sie sich für die sogenannte fiktive Abrechnung also das Auszahlen des theoretischen Schadens entscheiden, wird Ihnen die Schadensumme exklusive der Mehrwertsteuer bezahlt. Die Versicherungen versuchen hier auch oftmals weitere Kürzungen vorzunehmen im Einzelfall zu prüfen sind. Oftmals werden hier pauschal Kürzungen vorgenommen gegen die Sie sich erfolgreich wehren können. Sollten Sie einen Kürzungsbericht der Versicherer bekommen haben, können wir Sie gerne beraten. Verweise auf Werkstattalternativen oder die Kürzung von Position wie eine Verbringung zur Lackierung oder Ersatzteilaufschläge sind nur in Einzelfällen rechtens.

Reparieren:

Sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug reparieren wollen haben Sie im fremdverschuldeten Unfall das Recht auf eine freie Werkstattwahl. Sie müssen also nicht wie es Ihnen die Versicherung anbietet in einer Partnerwerkstatt der Versicherung. Das Recht auf die Reparatur in der Markenwerkstatt ist Ihr gutes Recht. Gerade bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs wird eine ordentliche sach- und fachgerechte Reparatur erwartet. Die Reparatur in einer Partnerwerkstatt wird oft als Mangel angesehen der zu einem Kaufpreisabschlag führt.

 

Egal für was Sie sich entscheiden, Reparatur oder Abrechnen, für beides benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der den Schaden an Ihrem Auto beziffert.

 

Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten

  Kostenvoranschlag Kurzgutachten Schadengutachten
Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt
Beweissicherung und Bilddokumentation X
Auflistung der Serienausstattung X
Auflistung der Sonderausstattung X
Berücksichtigung von Vorschäden X X
Bezifferung einer Wertminderung X X
Nutzungsausfallgruppierung X X
Prüfung auf Verkehrssicherheit X X
Reparaturausweitung abgedeckt / Reparaturbegleitung X X
Beweissicherung im Streitfall X X

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Kfz Gutachter und Sachverständige Frieß - Karlsruhe

5,0 154 Rezensionen

  • Avatar Manuel Unser ★★★★★ vor 2 Monaten
    Unbedingt lesen, sehr zu empfehlen.Ich hatte die Hoffnung eine unabhängige Zweitmeinung zu bekommen und wurde mehr als positiv … Mehr überrascht.Es wurde sich sehr viel Zeit genommen, sich in meinen Fall rein zu arbeiten, der Kollege war sehr freundlich und das alles obwohl absehbar war, dass an mir vermutlich kein Geld verdient werden wird.Es wurde mir nach Prüfung meines Falles sogar empfohlen mit meinem eigentlichen Gutachter weiter zu machen und auch über den „Mitbewerber“ wurde nur gut gesprochen, was mir zeigt, das der Kunde im Vordergrund steht und nicht der Profit.Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl super beraten zu werden und kann das Unternehmen aufgrund meiner Erfahrung nur jedem weiterempfehlen.Hätte ich in Zukunft einen neuerlichen Fall, würde ich diesem Büro auf jeden Fall das Vertrauen schenken.
  • Avatar Johannes Widmann ★★★★★ vor einem Monat
    Herr Frieß hat uns in einem Schadensfall absolut kompetent, schnell und freundlich beraten. Von der Terminvereinbarung über … Mehr den vor-Ort Termin hin zum fertigen Schadensgutachten fühlten wir uns bestens aufgehoben. Sollte wir wieder einen einen KFZ-Sachverständigen brauchen, wissen wir, wohin wir uns melden. Diese Rezension ist aus eigenem Antrieb heraus erstellt worden und spiegelt unsere ehrliche Meinung wieder.
  • Avatar P. Azizi ★★★★★ vor 5 Monaten
    Wir hatten einen fremdverschuldeten Autounfall (Totalschaden). Das Ingenieurbüro Frieß hat uns extrem schnell, fair und kompetent … Mehr begleitet.An noch unentschlossene: Nach solch einem Unfall, ist einem wirklich geholfen, wenn man davon ausgehen kann, dass dieser Teil der Abwicklung völlig reibungslos ablaufen wird - klare Empfehlung und vielen Dank @ Dennis Frieß!
  • Avatar Gold D Ibo ★★★★★ vor einem Monat
    Ich bin mit der Beratung sowie mit dem Gutachten sehr zufrieden. Das Ganze hat super schnell und einfach funktioniert. Kann … Mehr ich empfehlen für jedermann.
  • Avatar Boni Rajvosa ★★★★★ vor 2 Monaten
    Bisher nur positive Erfahrungen gehabt. Auch bei schwierigen Fällen wird alles versucht damit der Kunde zufrieden ist. Ich … Mehr werde mich in Zukunft auch weiterhin an Herr Friess wenden, wenn ich einen Gutachter benötige.

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