Auf dieser Seite geben wir Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, senden Sie uns diese gerne zu. Wir werden uns bemühen all Ihre Fragen zu beantworten und ggf. in diesem FAQ für weitere Interessenten zu ergänzen. Somit helfen Sie nicht nur uns, sondern auch Anderen, Fragen u. a. bereits im Vorfeld klären zu können.
Wenn es gekracht hat taucht neben der Frage, wer Schuld trägt am Unfall auch schnell die Frage nach der Schadenhöhe auf. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers werden dabei über die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgedeckt. Für die Schäden am Fahrzeug des unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelten, besteht in aller Regel Anrecht auf Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Um nun die Höhe des entstandenen Sachschadens zu beziffern, wird ein Gutachter mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragt. Dieses enthält alle notwendigen Informationen (z.B. zu den Reparaturkosten, der Wertminderung oder dem Nutzungsausfall), um die weitere Abwicklung des Unfallschadens zu ermöglichen.
Oftmals erscheint ein Schaden auf den ersten Blick geringer als er tatsächlich ist. Welcher Laie kann schon entscheiden, ob es beim zerkratzten Stoßfänger bleibt oder evtl. ein Träger beschädigt oder gar die Karosserie verzogen wurde. Auch hier hilft ein Gutachter mit seinem Fachwissen weiter, so dass Sie auch nach einem Unfall unbesorgt weiterfahren können.
Nur ein freier und unabhängiger Kfz-Gutachter dient als fairer und objektiver Mittler zwischen den Parteien und berücksichtigt dabei Ihre Interessen als Geschädigter. Die Beauftragung erfolgt durch Sie – den Geschädigten. Sämtliche Werte und Reparaturverfahren werden anhand der Herstellervorgaben und unter Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen Rechtsprechung kalkuliert und nicht nach Vorgaben einer Versicherung oder Partnerwerkstatt. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Für ein Kfz-Gutachten wird Ihr Fahrzeug grundsätzlich inspiziert. Dies kann bei uns im Büro, in der Werkstatt oder auch vor Ort bei Ihnen geschehen. Dies stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Nach der Besichtigung arbeiten wir das Gutachten in der Regel noch am gleichen Tag detailliert für Sie aus und Versenden es an die gegnerische Versicherung oder – wenn gewünscht – an Ihren Anwalt. Sie erhalten von uns natürlich auch eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Das Gutachten beinhaltet dann alle Zahlen, Daten und Fakten Ihr Fahrzeug und den Unfallschaden betreffend. Das sind unter anderem:
Umfassende Lichtbilddokumentation (insbesondere sinnvoll bei späterem Weiterverkauf)
Als Geschädigter in einem Unfallschaden haben Sie immer das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragten, welcher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wird. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie nicht schuld sind. Zur individuellen Einschätzung der Situation können Sie uns gerne auch unverbindlich für ein Beratungsgespräch kontaktieren.
Der Kfz-Sachverständige wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wenn Sie nicht schuld sind. Hierfür sollte die Schadenhöhe über ca. 750€ liegen, was heutzutage sehr schnell der Fall ist. Darunter erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten für Sie. Auch das wird von der gegnerischen Versicherung erstattet. Für Sie ist das Gutachten also kostenlos.
Im Haftpflichtfall bemisst sich die Rechnungssumme des Kfz-Gutachtens an der Höhe des entstandenen Schadens. Denn je umfangreicher ein Schaden, desto komplexer ist die Erstellung des Gutachtens. Bei der Summe orientieren wir uns an den Tabellen großer Sachverständigenverbände wie beispielsweise des BVSK. Dies wird von den Versicherungen akzeptiert und auch bezahlt.
Bei Gerichtsgutachten und sonstigen komplexen technischen Gutachten rechen wir auf Stundenbasis ab. Diese Abrechnung wird aber vorher mit Ihnen vereinbart.
Für Wertgutachten und Oldtimergutachten haben wir eine günstige Pauschale. Diese beginnt bei 189€ (inkl. MwSt.). Sprechen Sie uns einfach an.
Grundsätzlich werden die Schadenarten in 2 Kategorien unterteilt. Solche bei denen Sie selbst der Verursacher sind und solche bei denen Sie der Geschädigte sind.
Sind Sie der Verursacher bezahlt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung Ihren Unfallschaden. Hier sind Sie an die Vertragsbedingungen gebunden, die bei Vertragsabschluss mit der Versicherung geschlossen wurden, zum Beispiel hinsichtlich einer Selbstbeteiligung. In aller Regel bezahlt die Versicherung hier kein Gutachten durch einen freien und unabhängigen Sachverständigen.
Die Erstellung des klassischen Haftpflicht Gutachten selbst geht sehr schnell. Im Rahmen der Besichtigung sollten Sie ca. 30 min einplanen. Dies kann sowohl bei uns im Büro als auch bei Ihnen vor Ort bzw. in Ihrer Werkstatt erfolgen. Unsere Kunden erhalten das vollständig ausgearbeitete Gutachten in aller Regel noch am selben Tag, Totalschäden am nächsten Tag. Einzig komplexe Sachverhalte wie technische Gutachten oder Beweissicherungen werden mit Ihnen individuell abgestimmt.
Wenn Sie fremdverschuldet in einen Unfall geraten werden die Abschleppkosten, die schnell mehrere hundert Euro kosten können, von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.
Sollten Sie selbst am Unfall Schuld sein, werden die Kosten in der Regel von Ihrer eigenen Kaskoversicherung bezahlt.
Auch die Mitgliedschaft beim ADAC kann sich dafür lohnen. Hier können ebenfalls Kostenübernommen werden.
Ratsam ist danach:
Wenn der Unfall fremdverschuldet ist – Sie also keine Schuld tragen – ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers dazu verpflichtet, jeden angefallenen Schaden zu regulieren. Dabei dürfen Sie nicht besser aber auch nicht schlechter als davor gestellt werden. Folgende Positionen werden z.B. durch die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung bezahlt:
Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrrad? Egal ob Carbonbauteile oder Sonderumbauten. Wir prüfen Ihr Fahrrad, dessen Komponenten und erstellen ein Schadengutachten welches Sie bei der Versicherung als Grundlage für den Schadenersatz verwenden können.
Für die Regulierung Ihres Schadens haben Sie zwei Möglichkeiten:
Reparatur:
Abrechnung nach Gutachten
Versicherungen haben ebenso wie Sie kein Geld zu verschenken. Die Praxis zeigt, dass dem Geschädigten bei Angeboten wie „Rundum-Service“ oder einer „360°-Schadenabwicklung“ oftmals Nachteile entstehen.
Mögliche Nachteile:
Nein, das Gutachten bzw. der Kostenvoranschlag ist für Sie kostenfrei!
Die Gebühren zur Erstellung eines Schadengutachtens oder eines Kostenvoranschlags werden, ebenso wie die Kosten der Reparatur oder die Gebühren des Rechtsanwaltes, direkt von der Versicherung des Unfallverursachers ausgeglichen.
Die Erstellung des Gutachtens oder Kostenvoranschlags ist für Sie kostenfrei!
Mit über 30 Jahren Erfahrungen im Bereich der Fahrzeugbewertung und Schadenbegutachtung garantieren wir Ihnen einen reibungslosen Service. Unsere Gutachten sind von allen Versicherungen anerkannt und im Normalfall innerhalb eines Werktages an die Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt weitergeleitet.
Unabhängigkeit & Neutralität zeichnen uns aus
Sie wünschen die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges in der Vertragswerkstatt gemäß Kfz-Schadengutachten.
Sie wollen sich die theoretischen Reparaturkosten gemäß dem Schadengutachten auszahlen lassen.
Der entstandene Schade an Ihrem Fahrzeug ist höher als der Wiederbeschaffungswert. Hier wird im Schadengutachten der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert Ihres Fahrzeuges ermittelt.
Die folgend genannten Werte sind durch das Kfz-Schadengutachten ermittelt worden:
1. Sie bringen das Fahrzeug zu einer Fachwerkstatt und erteilen dort den Reparaturauftrag gemäß Kfz-Schadengutachten. Nachhause geht es entweder mit einem kostenfreien Mietwagen oder dem Anspruch auf Nutzungsausfall.
2. Nach abgeschlossener Reparatur können Sie Ihr Fahrzeug bei der Werkstatt abholen und gegeben Ihren kostenlosen Mietwagen zurück.
3. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt die merkantile Wertminderung an Sie aus. Ebenso bezahlt Sie die Werkstatt, den Mietwagen sowie das Kfz-Schadengutachten.
Die folgend genannten Werte sind durch das Kfz-Schadengutachten ermittelt worden:
1. Nach Eingang des Kfz-Schadengutachtens geben Sie bei der Versicherung an, dass Sie den Kfz-Schaden gemäß dem Kfz-Schadengutachten fiktiv abrechnen wollen.
2. Die Versicherung zahlt Ihnen die theoretischen Reparaturkosten ohne MwSt. direkt auf Ihr Konto. Sie erhalten den Schaden gemäß Kfz-Schadengutachten ausbezahlt.
3. Sie haben das Fahrzeug in Eigenregie repariert? Wir erstellen für Sie eine Reparaturbestätigung und Sie können einen Nutzungsausfall geltend machen.
Die folgend genannten Werte sind durch das Kfz-Schadengutachten ermittelt worden:
1. Die Versicherung Ihnen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert aus: Sie erhalten 4.500€.
2. Sofern möglich, fahren Sie Ihr Fahrzeug weiter bzw. reparieren Ihr Fahrzeug selbst. Anschließend kann u.U. ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden.
3. Sie verkaufen das Fahrzeug an den Restwertaufkäufer für 500€ und erhalten in der Summe eine Entschädigung gemäß dem Kfz-Schadengutachten in Höhe von 5.000€.
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Hier geht es zu unserem FAQ.
Fragen, die wir Ihnen vielleicht schon im Voraus beantworten können.
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Sascha Frieß – Kfz-Sachverständiger