FAQ – Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite geben wir Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, senden Sie uns diese gerne zu. Wir werden uns bemühen all Ihre Fragen zu beantworten und ggf. in diesem FAQ für weitere Interessenten zu ergänzen. Somit helfen Sie nicht nur uns, sondern auch Anderen, Fragen u. a. bereits im Vorfeld klären zu können.

Wann benötige ich einen Kfz-Gutachter?

Wenn es gekracht hat taucht neben der Frage, wer Schuld trägt am Unfall auch schnell die Frage nach der Schadenhöhe auf. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers werden dabei über die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgedeckt. Für die Schäden am Fahrzeug des unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelten, besteht in aller Regel Anrecht auf Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Um nun die Höhe des entstandenen Sachschadens zu beziffern, wird ein Gutachter mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragt. Dieses enthält alle notwendigen Informationen (z.B. zu den Reparaturkosten, der Wertminderung oder dem Nutzungsausfall), um die weitere Abwicklung des Unfallschadens zu ermöglichen.

Oftmals erscheint ein Schaden auf den ersten Blick geringer als er tatsächlich ist. Welcher Laie kann schon entscheiden, ob es beim zerkratzten Stoßfänger bleibt oder evtl. ein Träger beschädigt oder gar die Karosserie verzogen wurde. Auch hier hilft ein Gutachter mit seinem Fachwissen weiter, so dass Sie auch nach einem Unfall unbesorgt weiterfahren können.

Wieso sollte ich einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen?

Nur ein freier und unabhängiger Kfz-Gutachter dient als fairer und objektiver Mittler zwischen den Parteien und berücksichtigt dabei Ihre Interessen als Geschädigter. Die Beauftragung erfolgt  durch Sie – den Geschädigten. Sämtliche Werte und Reparaturverfahren werden anhand der Herstellervorgaben und unter Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen Rechtsprechung kalkuliert und nicht nach Vorgaben einer Versicherung oder Partnerwerkstatt. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Wie wird ein Kfz-Gutachten erstellt und was beinhaltet es?

Für ein Kfz-Gutachten wird Ihr Fahrzeug grundsätzlich inspiziert. Dies kann bei uns im Büro, in der Werkstatt oder auch vor Ort bei Ihnen geschehen. Dies stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.

Nach der Besichtigung arbeiten wir das Gutachten in der Regel noch am gleichen Tag detailliert für Sie aus und Versenden es an die gegnerische Versicherung oder – wenn gewünscht – an Ihren Anwalt. Sie erhalten von uns natürlich auch eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Das Gutachten beinhaltet dann alle Zahlen, Daten und Fakten Ihr Fahrzeug und den Unfallschaden betreffend. Das sind unter anderem:

  • Technische Daten des Fahrzeuges
  • Serien- und Sonderausstattung
  • Aktueller Wiederbeschaffungswert
  • Dokumentation eventueller Vorschäden
  • Beschreibung des Unfallschadens
  • Darlegung der notwenigen Reparaturarbeiten (Ersatzteile und Zeitaufwand)
  • Umfassende Kostenkalkulation
  • Feststellung der Wertminderung
  • Nennung des Nutzungsausfalls
  • Feststellung eines Restwertes (wenn erforderlich)

Umfassende Lichtbilddokumentation (insbesondere sinnvoll bei späterem Weiterverkauf)

Wer beauftragt den Gutachter?

Als Geschädigter in einem Unfallschaden haben Sie immer das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragten, welcher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wird. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie nicht schuld sind. Zur individuellen Einschätzung der Situation können Sie uns gerne auch unverbindlich für ein Beratungsgespräch kontaktieren.

Wer bezahlt den Kfz-Sachverständigen und was kostet es?

Der Kfz-Sachverständige wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wenn Sie nicht schuld sind. Hierfür sollte die Schadenhöhe über ca. 750€ liegen, was heutzutage sehr schnell der Fall ist. Darunter erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten für Sie. Auch das wird von der gegnerischen Versicherung erstattet. Für Sie ist das Gutachten also kostenlos.

Im Haftpflichtfall bemisst sich die Rechnungssumme des Kfz-Gutachtens an der Höhe des entstandenen Schadens. Denn je umfangreicher ein Schaden, desto komplexer ist die Erstellung des Gutachtens. Bei der Summe orientieren wir uns an den Tabellen großer Sachverständigenverbände wie beispielsweise des BVSK. Dies wird von den Versicherungen akzeptiert und auch bezahlt.

Bei Gerichtsgutachten und sonstigen komplexen technischen Gutachten rechen wir auf Stundenbasis ab. Diese Abrechnung wird aber vorher mit Ihnen vereinbart.

Für Wertgutachten und Oldtimergutachten haben wir eine günstige Pauschale. Diese beginnt bei 189€ (inkl. MwSt.). Sprechen Sie uns einfach an.

Welche Schadenarten gibt es?

Grundsätzlich werden die Schadenarten in 2 Kategorien unterteilt. Solche bei denen Sie selbst der Verursacher sind und solche bei denen Sie der Geschädigte sind.

Sind Sie der Verursacher bezahlt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung Ihren Unfallschaden. Hier sind Sie an die Vertragsbedingungen gebunden, die bei Vertragsabschluss mit der Versicherung geschlossen wurden, zum Beispiel hinsichtlich einer Selbstbeteiligung. In aller Regel bezahlt die Versicherung hier kein Gutachten durch einen freien und unabhängigen Sachverständigen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens und wieviel Zeit muss ich einplanen?

Die Erstellung des klassischen Haftpflicht Gutachten selbst geht sehr schnell. Im Rahmen der Besichtigung sollten Sie ca. 30 min einplanen. Dies kann sowohl bei uns im Büro als auch bei Ihnen vor Ort bzw. in Ihrer Werkstatt erfolgen. Unsere Kunden erhalten das vollständig ausgearbeitete Gutachten in aller Regel noch am selben Tag, Totalschäden am nächsten Tag. Einzig komplexe Sachverhalte wie technische Gutachten oder Beweissicherungen werden mit Ihnen individuell abgestimmt.

Wer zahlt das Abschleppen meines Autos?

Wenn Sie fremdverschuldet in einen Unfall geraten werden die Abschleppkosten, die schnell mehrere hundert Euro kosten können, von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.

Sollten Sie selbst am Unfall Schuld sein, werden die Kosten in der Regel von Ihrer eigenen Kaskoversicherung bezahlt.

Auch die Mitgliedschaft beim ADAC kann sich dafür lohnen. Hier können ebenfalls Kostenübernommen werden.


Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?
  • Anhalten
  • Unfallstelle nach Verletzten absuchen,  ggf. Krankenwagen verständigen
  • Unfallstelle ordnungsgemäß sichern (Warndreieck / Warnblinkanlage)
  • Personalien mit dem Unfallgegner austauschen, ggf. Polizei verständigen
  • Fotos des Unfalls anfertigen (aller beteiligten Fahrzeuge)

Ratsam ist danach:

  • Einschalten eines freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen bzw. Kfz- Gutachter
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt
Welche Rechte habe ich bei einem Autounfall?

Wenn der Unfall fremdverschuldet ist – Sie also keine Schuld tragen – ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers dazu verpflichtet, jeden angefallenen Schaden zu regulieren. Dabei dürfen Sie nicht besser aber auch nicht schlechter als davor gestellt werden. Folgende Positionen werden z.B. durch die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung bezahlt:

  • Den technischen Schaden bzw. die Reparatur am Fahrzeug (festgelegt durch einen Gutachter)
  • Eine etwaige Wertminderung sowie einen Nutzungsausfall (festgelegt durch einen Gutachter)
  • Sachverständigengebühren
  • Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld, Auslagenpauschale etc.
Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs?

Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrrad? Egal ob Carbonbauteile oder Sonderumbauten. Wir prüfen Ihr Fahrrad, dessen Komponenten und erstellen ein Schadengutachten welches Sie bei der Versicherung als Grundlage für den Schadenersatz verwenden können.

Reparatur vs. Abrechnung nach Gutachten

Für die Regulierung Ihres Schadens haben Sie zwei Möglichkeiten:

Reparatur:

  • Ihr Fahrzeug wird in der Werkstatt Ihrer Wahl repariert
  • Über die Dauer der Reparatur können Sie einen Mietwagen bzw. einen Nutzungsausfall in Anspruch nehmen

Abrechnung nach Gutachten

  • Die Versicherung reguliert Ihnen den Reparaturschaden abzüglich der Mehrwertsteuer sowie meist zusätzlicher diverser und zum Teil unrechte Kürzungen (abhängig vom Einzelfall, ca. 10-20% der netto Schadenhöhe)
  • Zusätzliche Positionen wie z.B. der Nutzungsausfall werden nach einem gutachterlichen Reparaturnachweis reguliert.
Warum soll ich nicht einfach auf die Schadenabwicklung der Versicherung vertrauen?

Versicherungen haben ebenso wie Sie kein Geld zu verschenken. Die Praxis zeigt, dass dem Geschädigten bei Angeboten wie „Rundum-Service“ oder einer „360°-Schadenabwicklung“  oftmals Nachteile entstehen.

Mögliche Nachteile:

  • Begutachtung des Fahrzeuges durch einen abhängigen Sachverständiger der Versicherung. Diese haben oftmals Vorgaben und kalkulieren den Schaden nicht vollständig bzw. nicht auf sach- und fachgerechte Weise.
  • Eine schlechte und billige Bewertung Ihres Fahrzeugs
  • Keine Vertragswerkstattlöhne
  • keine oder gekürzte Wertminderung
Muss ich das Gutachten bzw. den Kostenvoranschlag meines Fahrzeuges bezahlen?

Nein, das Gutachten  bzw. der Kostenvoranschlag ist für Sie kostenfrei!

Die Gebühren zur Erstellung eines Schadengutachtens oder eines Kostenvoranschlags werden, ebenso wie die Kosten der Reparatur oder die Gebühren des Rechtsanwaltes, direkt von der Versicherung des Unfallverursachers ausgeglichen.

Die Erstellung des Gutachtens oder Kostenvoranschlags ist für Sie kostenfrei!

Warum das Ingenieurbüro Frieß?

Mit über 30 Jahren Erfahrungen im Bereich der Fahrzeugbewertung und Schadenbegutachtung garantieren wir Ihnen einen reibungslosen Service. Unsere Gutachten sind von allen Versicherungen anerkannt und im Normalfall innerhalb eines Werktages an die Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt weitergeleitet.

Unabhängigkeit & Neutralität zeichnen uns aus

Generell sind drei verschiedene Haftpflicht-Schadensfälle zu unterscheiden

1. Reparatur des Fahrzeugs

Sie wünschen die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges in der Vertragswerkstatt gemäß Kfz-Schadengutachten.

  • Reparatur in der Fachwerkstatt bzw. der Werkstatt Ihrer Wahl gemäß unabhängigem Kfz-Gutachten
  • u.U. Anspruch auf eine Wertminderung
  • Anspruch auf einen Mietwagen bzw. auf einen Nutzungsausfall über die Dauer der Reparatur

2. Abrechnung des Reparaturschadens

Sie wollen sich die theoretischen Reparaturkosten gemäß dem Schadengutachten auszahlen lassen.

  • Die Versicherung reguliert auf Basis des unabhängigen Kfz-Gutachten
  • Der Schaden wird ohne die ausgewiesene MwSt. ausgezahlt
  • Anspruch auf Nutzungsausfall
  • Anspruch auf Mietwagen nach Reparatur in Eigenregie

3. Wirtschaftlicher Totalschaden

Der entstandene Schade an Ihrem Fahrzeug ist höher als der Wiederbeschaffungswert. Hier wird im Schadengutachten der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert Ihres Fahrzeuges ermittelt.

  • Das Kfz-Schadengutachten legt den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert Ihres Fahrzeuges fest. Die Versicherung zahlt Ihnen die Differenz dieser beiden Beträge aus.
  • Sie können das Fahrzeug nun an den Restwertaufkäufer verkaufen – müssen es aber nicht.
  • Sie haben Anspruch auf ca. 12-14Tage Mietwagen bzw. Nutzungsausfall

A. Reparatur des Fahrzeuges

Die folgend genannten Werte sind durch das Kfz-Schadengutachten ermittelt worden:

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000€ (steuerneutral)
  • Schadenhöhe: 7.000€ (inkl. MwSt.)
  • Wertminderung: 500€ (steuerneutral)

1. Sie bringen das Fahrzeug zu einer Fachwerkstatt und erteilen dort den Reparaturauftrag gemäß Kfz-Schadengutachten. Nachhause geht es entweder mit einem kostenfreien Mietwagen oder dem Anspruch auf Nutzungsausfall.

2. Nach abgeschlossener Reparatur können Sie Ihr Fahrzeug bei der Werkstatt abholen und gegeben Ihren kostenlosen Mietwagen zurück.

3. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlt die merkantile Wertminderung an Sie aus. Ebenso bezahlt Sie die Werkstatt, den Mietwagen sowie das Kfz-Schadengutachten.

B. Abrechnung des Reparaturschadens:

Die folgend genannten Werte sind durch das Kfz-Schadengutachten ermittelt worden:

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000€ (steuerneutral)
  • Schadenhöhe: 2.500€ (inkl. MwSt.)
  • Nutzungsausfall: z.B. Mini Cooper 43€/Tag

1. Nach Eingang des Kfz-Schadengutachtens geben Sie bei der Versicherung an, dass Sie den Kfz-Schaden gemäß dem Kfz-Schadengutachten fiktiv abrechnen wollen. 

2. Die Versicherung zahlt Ihnen die theoretischen Reparaturkosten ohne MwSt. direkt auf Ihr Konto. Sie erhalten den Schaden gemäß Kfz-Schadengutachten ausbezahlt.

3. Sie haben das Fahrzeug in Eigenregie repariert? Wir erstellen für Sie eine Reparaturbestätigung und Sie können einen Nutzungsausfall geltend machen.

C. Wirtschaftlicher Totalschaden

Die folgend genannten Werte sind durch das Kfz-Schadengutachten ermittelt worden:

  • Wiederbeschaffungswert: 5.000€ (steuerneutral)
  • Schadenhöhe: 7.000€ (inkl. MwSt.)
  • Restwert: 500€ (steuerneutral)

1. Die Versicherung Ihnen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert aus: Sie erhalten 4.500€.

2. Sofern möglich, fahren Sie Ihr Fahrzeug weiter bzw. reparieren Ihr Fahrzeug selbst. Anschließend kann u.U. ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

3. Sie verkaufen das Fahrzeug an den Restwertaufkäufer für 500€ und erhalten in der Summe eine Entschädigung gemäß dem Kfz-Schadengutachten in Höhe von 5.000€.

Ihre Vorteile

Besichtigung bei Ihnen vor Ort

ca. 40% schnellere Regulierung durch hilfreiche Tipps

Express Gutachten in 24h

Auf Wunsch: Vermittlung an Top Anwälte

Unfallmelde Service

über 20.000 abgewickelte Schadenfälle

Sascha Frieß untersucht Auffahrunfall an Fahrzeugheck

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Vertrauen Sie auf ein garantiert neutrales Kfz-Gutachten!

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Gutachter-Team Sacha, Michael und Dennis Frieß

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Noch Fragen?

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Fragen, die wir Ihnen vielleicht schon im Voraus beantworten können.

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Kfz Gutachter und Sachverständige Frieß - Karlsruhe

5,0 159 Rezensionen

  • Avatar Manuel Unser ★★★★★ vor 4 Monaten
    Unbedingt lesen, sehr zu empfehlen.Ich hatte die Hoffnung eine unabhängige Zweitmeinung zu bekommen und wurde mehr als positiv … Mehr überrascht.Es wurde sich sehr viel Zeit genommen, sich in meinen Fall rein zu arbeiten, der Kollege war sehr freundlich und das alles obwohl absehbar war, dass an mir vermutlich kein Geld verdient werden wird.Es wurde mir nach Prüfung meines Falles sogar empfohlen mit meinem eigentlichen Gutachter weiter zu machen und auch über den „Mitbewerber“ wurde nur gut gesprochen, was mir zeigt, das der Kunde im Vordergrund steht und nicht der Profit.Ich hatte zu jeder Zeit das Gefühl super beraten zu werden und kann das Unternehmen aufgrund meiner Erfahrung nur jedem weiterempfehlen.Hätte ich in Zukunft einen neuerlichen Fall, würde ich diesem Büro auf jeden Fall das Vertrauen schenken.
  • Avatar Johannes Widmann ★★★★★ vor 3 Monaten
    Herr Frieß hat uns in einem Schadensfall absolut kompetent, schnell und freundlich beraten. Von der Terminvereinbarung über … Mehr den vor-Ort Termin hin zum fertigen Schadensgutachten fühlten wir uns bestens aufgehoben. Sollte wir wieder einen einen KFZ-Sachverständigen brauchen, wissen wir, wohin wir uns melden. Diese Rezension ist aus eigenem Antrieb heraus erstellt worden und spiegelt unsere ehrliche Meinung wieder.
  • Avatar Gold D Ibo ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich bin mit der Beratung sowie mit dem Gutachten sehr zufrieden. Das Ganze hat super schnell und einfach funktioniert. Kann … Mehr ich empfehlen für jedermann.
  • Avatar Jean Louis Schoepper ★★★★★ vor 2 Monaten
    Sehr schnell und unkompliziert am Samstag angerufen am Dienstag bzw Montag hatte ich schon das Gutachten. Super freundlich … Mehr und sympathisch.
  • Avatar Quo Vadis ★★★★★ vor einem Monat
    Wusste nicht, dass es auch online möglich ist. Fotos nach Anweisung gemacht. Am nächsten Tag der Anruf. Nettes Gespräch, … Mehr Einzelheiten geklärt und soger Lob für besonders aussagekräftige Fotos bekommen. Kostenvoranschlag kam Abends per Mail. Mehr musste ich nicht machen. 8 Tage später war das Geld der Versicherung auf dem Konto. Danke

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